Honorar für diätologische Leistungen
Die Preise der Ernährungstherapie orientieren sich an den aktuellen Honorarrichtlinien des Berufsverbandes und sind nach §6 Abs. 1 Z19 bzw. Z27 USt.G. umsatzsteuerbefreit.
aliquot je 10-Minuten
Erstberatung
exkl. BIA-Messung
50 Minuten……………..€ 105
60 Minuten……………..€ 126
inkl. BIA-Messung
Aufpreis von…………….€ 10
Vor- & Nachbereitungszeit sowie Materialien sind im Preis inkludiert.
aliquot je 10-Minuten
Folgeberatung
exkl. BIA-Messung
30 Minuten……………….€ 63
40 Minuten……………….€ 84
inkl. BIA-Messung
Aufpreis von…….……….€ 10
Telecheck 15 Minuten € 20
(telefonischer Zwischencheck)
BIA-Messung
Erstmessung inkl. Interpretation (ca. 25 Minuten)…….…€ 60
Folgemessung inkl. Interpretation (ca. 20 Minuten)…….€ 55

Messung der individuellen Körperzusammensetzung (Muskelmasse, Fettmasse, Wasserhaushalt). Eine alleinige BIA-Messung inkludiert keine Ernährungstherapie.
Beratungen und BIA-Messungen finden vor Ort in unserer diätologischen Praxis statt.
Auf Wunsch besteht ebenfalls die Möglichkeit einer Online-Beratung über Zoom.
Bitte gib uns mindestens 24 Stunden vorher Bescheid, wenn du einen Termin nicht wahrnehmen kannst. Ansonsten müssen wir leider das gesamte Honorar in Rechnung stellen.
In unserem kostenlosen Downloadbereich findest du alles Wissenswertes über die BIA-Messung, ein Ernährungstagebuch sowie ein kostenloses Rezeptbuch!
Weitere Leistungen
- Vorträge, (Koch)Workshops, Einkaufstraining, betriebliche Gesundheitsförderung, Gruppenschulungen, Content Creation, Rezepterstellung, Speiseplanüberarbeitung, Gemeinschaftsverpflegung etc.
Bei Interesse bitten wir um eine Anfrage per E-Mail oder Telefon.
Rückerstattung
Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen keine Rückerstattung des Honorars für medizinische Ernährungsberatungen vor.
Private Zusatzversicherung
Bei Abschluss einer privaten Zusatz-Krankenversicherung können je nach Tarif bis zu 100 % des Beratungshonorars rückerstattet werden. Hierfür gilt es die Honorarnote und eine ärztliche Überweisung bei der zuständigen Versicherung einzureichen.
Selbstständige Unternehmer:innen
Selbstständige erhalten von der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen jährlich den sogenannten Gesundheitshunderter. Dieser kann bei uns eingelöst werden.
