ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BERATUNGEN/AUFTRÄGE
Die Beratungsvereinbarung von Team Ernährung gilt zwischen Auftraggeber*in (= Kund*in) und Auftragnehmerin (Viktoria Guss oder Eva-Maria Polz).
- Die Terminvereinbarung erfolgt mündlich oder schriftlich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden beim ersten Termin besprochen.
- Personenbezogene Daten werden von den Auftraggeberinnen nach der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) verarbeitet.
- Bei einem vereinbarten Termin muss die Stornierung oder Terminverschiebung spätestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen. Bei Nichteinhalten dieser Vereinbarung wird die volle Leistung verrechnet.
- Wird ein Beratungspaket gewählt, so erfolgt die Terminvereinbarung individuell ebenfalls schriftlich oder telefonisch. Es gelten dieselben Stornierungs- und Änderungsbedingungen (siehe Punkt 3).
- Für die ernährungsmedizinische Beratung stehen verschiedene Beratungsangebote und -pakete zur Verfügung. Das Honorar richtet sich nach der im Downloadbereich befindlichen Preisliste. Viktoria Guss und Eva-Maria Polz behalten sich das Recht vor, mit der Kund*in abweichende Vereinbarungen mündlich oder schriftlich zu treffen. Leistungen, für die keine Honorare auf der Homepage angegeben sind, werden nach individuell vereinbarten Preisen abgerechnet. Diese werden der Kund*in im Vorhinein bekanntgegeben.
- Bitte haben Sie Verständnis, dass die Beratung pünktlich beendet werden muss! Bei einer Über- oder Unterschreitung der Beratungsdauer erfolgt eine alliquote Anpassung des Honorars in 5 Minuten Schritten. Als Berechnungsgrundlage gilt der Normalpreis der gewählten Beratung. Kommt es zur Zeit Über- oder -unterschreitung bei einer Beratung in Kombination mit einer BIA Messung, wird als Berechnungsgrundlage bei einer Überschreitung von mehr als 10 Minuten je der Preis der Erst- bzw. Folgeberatung als Basis herangezogen. Hier erfolgt die Verrechnung ebenfalls in 5 Minuten Schritten.
- Bei der ersten Inanspruchnahme einer Beratungsleistung erfolgt die Preisberechnung auf Basis der Erstberatung (€ 1,7 pro Minute).
- Bei jeder weiteren gebuchten Beratung wird der Preis der Folgeberatung verrechnet (€ 1,6 pro Minute).
- Bei der ersten Inanspruchnahme einer BIA-Messung erfolgt die Preisberechnung auf Basis der Erstmessung (€ 2 pro Minute).
- Bei jeder weiteren Inanspruchnahme einer BIA-Messung wird der Preis der Folgemessung als Basis herangezogen (€ 1,8 pro Minute).
- Rechnungsbeträge sind, wenn nicht anders vereinbart, mittels Überweisung zu begleichen. Die Auftragnehmerin übermittelt der Kundin eine Honorarnote. Die Kundin wird gebeten, bei der Überweisung des Betrages an die angegebene Bankverbindung die jeweilige Honorarnoten-Nummer bei „Verwendungszweck“ anzugeben. Beanstandungen betreffend den Rechnungsinhalt sind unverzüglich bekannt zu geben. Die Rechnungsbegleichung soll als bald als möglich, spätestens aber 14 Tage nach Inanspruchnahme der Leistung getätigt werden. Andernfalls werden rechtliche Schritte eingeleitet.
- Team Ernährung ist Urheber sämtlicher erstellter Unterlagen. Die Kund*in hat ein Verwertungsrecht, welches ausschließlich auf ihre eigene Person bezogen ist. Die Weitergabe an Dritte, sowie die Veröffentlichung und Vervielfältigung ist nicht gestattet. Aufzeichnungen im Rahmen von Beratungsgesprächen oder Veranstaltungen sind ohne vorangegangene schriftliche Zustimmung untersagt. Die Verfasserin behält sich für diese Fälle Schadenersatzforderungen vor.
- Die Leistungserbringung erfolgt in der Praxis von Team Ernährung (Arnfelser Straße 45, 8430 Leibnitz), sofern nicht anders vereinbart. Bei abweichenden Orten der Leistungserbringung wird der Fahrtkostenersatz zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber*in individuell vereinbart. Wenn nicht anders vereinbart gelten die gesetzlich bestimmten Fahrtkostensätze.
- Die Leistungserbringung kann nach Vereinbarung auch über ein Online-Tool erfolgen. Dafür muss eine individuelle Vereinbarung diesbezüglich getroffen werden.
- Die Auftragnehmer*in verpflichtet sich zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Auskünften zu ihrem Gesundheitszustand. Die Daten unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden nach Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung behandelt. Wenn die Kund*in der Empfehlung von der Auftragnehmer*in nicht folgt, sind die Folgen davon in der alleinigen Verantwortung der Kundin. Sollte die Kund*in nicht ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen, so haften Viktoria Guss und Eva-Maria Polz nicht für auftretende Schäden.
- Team Ernährung behält sich das Recht vor, einen vereinbarten Termin bei Ausfall wegen Krankheit oder anderer berücksichtigungswürdiger Gründe abzusagen. In diesem Fall werden keine anfallenden Kosten in Rechnung gestellt und die Auftragnehmerin ist schad- und klaglos zu halten. Die Auftragnehmerin ist jedoch sehr darum bemüht, einen zeitnahen Ersatztermin mit der Kundin zu vereinbaren, um das Beratungsgespräch/den Vortrag/den Workshop etc. zu einem anderen zeitnahen Termin anzubieten.
- Nach Zustimmung der Kund*in kann im Krankheitsfall eine Beratungsleistung von der anderen Diätologin von Team Ernährung (Viktoria Guss oder eva-Maria Polz) übernommen werden. Die Klient*in stimmt dabei der Datenweitergabe zu. Die Daten werden nur an die vertretenden Diätologin übermittelt und streng vertraulich behandelt.
- Als Diätologinnen sind wir zur Dokumentation von personen- und gesundheitsbezogenen Daten verpflichtet. Diese werden vertraulich behandelt, wir unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Dafür wird von Viktoria Guss und Eva-Maria Polz je ein Datenverarbeitungsverzeichnis geführt Sie haben grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Dafür wenden Sie sich an uns.
- Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.